Die EU macht bei Verpackungen Druck auf den Handel.

Noch ist sie nicht in Kraft, doch schon jetzt ist klar: Für den Einzelhandel wird die neue EU-Verpackungsrichtlinie gravierende Folgen haben. Wir erklären, was an den derzeit kolportierten Infos rund um die neue Regelung stimmt, was nicht und wie sich Unternehmen und Einkaufsmanager:innen schon jetzt auf die neue Situation vorbereiten können.

Diese Fragen beantworten wir für Sie in diesem Beitrag:

  • Welche Regeln sollen künftig laut Verpackungsrichtlinie und Verpackungsgesetz für Verpackungen aus Kunststoff gelten?
  • Betreffen die zu erwartenden Änderungen im Verpackungsgesetz auch Verpackungen aus Papier bzw. Zellulose? 
  • Welche Wiederverwertungsquoten für Verpackungen strebt die EU mittelfristig an?
  • Wie können Händler schon jetzt den zukünftigen rechtlichen Regelungen für Rücknahme, Wiederverwertung und Recycling genügen?

Das größte Missverständnis vorweg: Der aktuelle Vorschlag für eine neue Verpackungsrichtlinie der EU zielt nicht darauf ab, bestehende Systeme für Recycling und Rücknahme von Verpackungen abzuschaffen, und sie durch eine ausschließlich auf Wiederverwendung organisierte Infrastruktur zu ersetzen. 

Das wäre weder machbar noch sinnvoll. Würde man im Lebensmittelbereich die heute bei der Verpackung oft eingesetzten, recycelbaren Verpackungen aus Papier und Karton abschaffen und ausschließlich auf Wiederverwendung setzen, ergäbe sich daraus – vor allem wegen der Transportwege – ein um bis zu 160 Prozent gesteigerter CO2-Ausstoss, wie eine Studie von McKinsey zeigt.

Verpackungsgesetz: Verwertung von Papier kein Problem

Aus gutem Grund wollen daher weder die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag noch die deutsche Bundesregierung in der Novelle zum Verpackungsgesetz an dem bestehenden etablierten System zur Papiersammlung und Verwertung rütteln. Dort, wo Rücknahme und Recycling funktionieren, sollen sie nicht neu gestaltet werden.

Im Fokus der aktuellen Änderungsvorhaben steht daher in erster Linie Kunststoff, da es hier, jedenfalls in der Sichtweise der Europäischen Kommission, nicht gelungen ist, befriedigende Verwertungserfolge zu erreichen. Das liegt unter anderem daran, dass Verbundverpackungen theoretisch zwar wiederverwendbar sind, die Endverbraucher sich aber nur in den seltensten Fällen die Mühe machen, das in solchen Verpackungen verwendete Plastik und Papier voneinander zu trennen und wie im Verpackungsgesetz vorgesehen separat zu entsorgen. Auf maximal zwei Prozent schätzt eine große internationale Handelskette die Zahl der vom Endverbraucher ordnungsgemäß entsorgten Verbundverpackungen. Die Schätzungen der Hersteller fallen für diese Art von Verpackungen ähnlich aus, auch Hersteller konstatieren: In diesem Bereichen funktioniert Verwertung kaum.

Händler und Hersteller gefordert

Die Stoßlinie, in die die Gesetzgebung in Europa in der Zukunft gehen wird, ist aus den Kommissions-Vorschlägen und auch aus dem deutschen Verpackungsgesetz klar herauszulesen: Vor allem für Kunststoff wird es verbindliche europaweite Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungsziele geben. Bei Heiß- und Kaltgetränken sieht die Richtlinie zum Beispiel eine Reuse-Quote von 20 Prozent bis 2030 und von 80 Prozent bis 2040 vor.

Für Händler ergibt sich aus diesen Vorgaben schon heute massiver Handlungsdruck. Zum einen muss vor allem bei Getränken ein technisches und logistisches System gefunden werden, um die vorgegeben Wiederverwendungsquoten zu erreichen. Noch dazu eines, dass für Hersteller, Handel und Endverbraucher praktizierbar ist. Bei anderen Produktgruppen kann die Lösung hingegen darin bestehen, auf rein papierbasierte Verpackungen umzusteigen. Denn die dafür existierenden Systeme für Rücknahme und Recycling werden auch in Zukunft bestehen bleiben und als adäquate Entsorgung akzeptiert sein.

Der Grund, weshalb der Umstieg auf ein System aus rein papierbasierten Verpackungen in der Lebensmittelbranche bislang noch nicht sehr weit fortgeschritten ist, liegt am Bestreben der Händler und Hersteller, ihr Produkt, egal ob Schinken, Wurst, Käse oder Fisch für den Kunden am POS so ansprechend wie möglich zu präsentieren. Ein Blick auf den Inhalt der Verpackung ist dafür unverzichtbar – und der Grund, warum Folien als Sichtfenster bei vielen Lebensmittelverpackungen Standard sind.

Zellulose und Papier garantieren einfache Verwertung

In der Regel bestehen diese Folien aus Kunststoff, dessen Verwertung nicht unbedingt einfach ist. Doch das muss nicht so sein. Die ImpaQ-Lösung ist zum Beispiel eine Alternative, die aus Zellulose und Fasern besteht. Damit  wird sie auch bei zukünftigen Änderungen von Verpackungsgesetz und Verpackungsrichtlinie unproblematisch bleiben – denn der Endverbraucher kann sie ja korrekt über die bereits bestehenden Systeme der Altpapiersammlung entsorgen.

Ein zusätzlicher Vorteil, den der Handel durch Umstieg auf ein System von rein papierbasierten nachhaltigen Verpackungen lukrieren kann, ergibt sich durch eine Imageverbesserung. Denn nachhaltige Verpackung steigert für den Endverbraucher den Markenwert eines Produkts erheblich. Untersuchungen zeigen: um bis zu fünfzehn Prozent. Was sich auch im Umsatz widerspiegelt: Bei Lebensmitteln kann der Wechsel auf eine nachhaltige Lösung zweistellige Umsatzsteigerungen bringen. 

Der technische Aufwand für eine Umstellung ist hingegen überschaubar. Auf den Tiefziehmaschinen der meisten Hersteller können die von ImpaQ angebotenen faserbasierten Verpackungen problemlos genutzt werden. 

 

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